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   OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 M 6302/92   

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OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 M 6302/92 (https://dejure.org/1993,7093)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.02.1993 - 18 M 6302/92 (https://dejure.org/1993,7093)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 18 M 6302/92 (https://dejure.org/1993,7093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 2 Nr. 1 NPersVG; § 72 Abs. 2 S. 3 NPersVG
    Zulässigkeit einstweiliger Verfügungen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Nichteinleitung des Einigungsverfahrens über eine Zustimmungsverweigerung der Personalvertretung; Erklärungsfrist der Personalvertretung zu einer mitbestimmungspflichtigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einstweiliger Verfügungen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Nichteinleitung des Einigungsverfahrens über eine Zustimmungsverweigerung der Personalvertretung; Erklärungsfrist der Personalvertretung zu einer mitbestimmungspflichtigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersR 1994, 30
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.08.1987 - 6 P 22.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Erklärungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 M 6302/92
    Es ist anerkannt, daß die Erklärungsfrist der Personalvertretung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme (hier: die Frist des § 72 Abs. 2 Satz 3 Nds. PersVG) erst in Lauf gesetzt wird, wenn die Dienststelle dem Personalrat die zur Ausübung des Mitbestimmungsrechts erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat; ferner ist der Personalrat gehalten, etwaige Informationsmängel innerhalb dieser Frist zu rügen (BVerwG, Beschluß vom 10.8.1987 - 6 P 22.84 - PersR 1988, 18; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 7. Aufl., RdNr. 1 1 zu § 69 m. w. N.).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 M 6302/92
    BVerwG vom 27. Juli 1990 - 6 PB 12.89 - (PersR 1990, 297 = ZBR 1990, 354 mit Anm. von Albers, a. a. O., S. 356) der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum (so auch die Rspr. des OVG Lüneburg, vgl. z. B. Senatsbeschluß vom 12.6.1991 - 18 M 8459/91 - sowie Beschluß des 17. Senats vom 20.8.1991 - 17 M 8357/91 - PersR 1992, 25).
  • BVerwG, 27.03.1990 - 6 P 34.87

    Prozeßhindernisses der Rechtshängigkeit im Falle der Anhängigkeit zweier

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 M 6302/92
    Er ist jedoch bei Auswahlentscheidungen berechtigt (und im Rahmen seiner Aufgabenstellung auch verpflichtet), darüber zu wachen, ob die Dienststelle bei der Eignungsbeurteilung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder allgemeingültige Maßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluß vom 27.3.1990 - BVerwG 6 P 34.87 - PersR 1990, 179).
  • OVG Niedersachsen, 20.08.1991 - 17 M 8357/91

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ; Mitbestimmungsrecht im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 M 6302/92
    BVerwG vom 27. Juli 1990 - 6 PB 12.89 - (PersR 1990, 297 = ZBR 1990, 354 mit Anm. von Albers, a. a. O., S. 356) der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum (so auch die Rspr. des OVG Lüneburg, vgl. z. B. Senatsbeschluß vom 12.6.1991 - 18 M 8459/91 - sowie Beschluß des 17. Senats vom 20.8.1991 - 17 M 8357/91 - PersR 1992, 25).
  • VGH Bayern, 21.02.1990 - 17 P 90.00088
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 M 6302/92
    Auch die Feststellung, ob die Dienstbehörde diese rechtlichen Schranken ihres Auswahlermessens eingehalten hat, setzt aber eine Begründung voraus, wie sie in § 39 Abs. 2 Satz 3 VwVfG für Ermessensverwaltungsakte vorgesehen ist (BayVGH, Beschluß vom 21.2.1990 - Nr. 17 P 90.00088 - PersR 1990, 377).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2001 - 1 A 2277/99

    Landespersonalvertretungsrechtliche Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit

    Schließlich weist der Fachsenat noch darauf hin, dass etwa auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. Februar 1993 - 18 M 6302/92 - (PersR 1994, 30) in einer Fallgestaltung, in der mangels zureichender Information die Erklärungsfrist möglicherweise nicht in Gang gesetzt wurde, ausschließlich und maßgeblich darauf abgestellt hat, ob die von der Personalvertretung im Zusammenhang mit der Ablehnung der Zustimmung angeführten Gründe innerhalb oder außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes lagen.
  • OVG Niedersachsen, 09.07.1993 - 17 M 2332/93

    Zulässigkeit des Erlasses einstweiliger Verfügungen mit einem Ausspruch

    Insbesondere verweist der Antragsteller für die Statthaftigkeit seines Verfügungsantrags zu unrecht auf den vom OVG Lüneburg (Beschl. v. 24.2.1991 - 18 M 6302/92 -) bestätigten Beschluß des VG Oldenburg vom 11. November 1992 (9 B 3441/92, PersR 1993, 231).

    Dem entspricht es, daß der Verfügungsantrag des Antragstellers - in Anlehnung an das Verfahren 18 M 6302/92 - nur scheinbar einen Verfahrensrechtlichen Inhalt hat; insbesondere hatte der Beteiligte hier keinerlei Mitbestimmungsverfahren nach § 75 Abs. 3 Nr. 13 BPersVG etwa fehlerhaft eingeleitet, so daß ihm auch keine "Neueinleitung" aufgegeben werden könnte.

  • OVG Thüringen, 27.09.1994 - 4 EO 151/93

    Nachträgliche Einleitung eines Mitbestimmungsverfahrens; Maßnahme im Sinne des §

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  • OVG Niedersachsen, 05.10.1993 - 18 L 538/93

    Freistellung der Personalratsmitglieder von ihrer dienstlichen Tätigkeit zur

    Auch der Beteiligte stellt im Ausgangspunkt nicht in Frage, daß im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren im Grundsatz einstweilige Verfügungen mit einem Ausspruch verfahrensrechtlichen Inhalts zulässig sind (so die st. Rspr. des Senats und des 17. Senats des OVG im Anschluß an die Rspr. des BVerwG; vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24.2.1993 - 18 M 6302/92 - und vom 9.7.1993 - 17 M 2332/93.
  • VG Lüneburg, 27.02.2007 - 8 B 2/07

    Dienstvereinbarung; einstweilige Verfügung; Einzelmaßnahme; Hauptpersonalrat;

    Das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung kann im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) mit der im Beschlussverfahren nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ausdrücklich zulässigen einstweiligen Verfügung gesichert werden (vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 3.11.2006 - 9 B 1/06 - ; OVG Hamburg, Beschluss vom 8.11.1999, PersR 2000 S. 252; Nds. OVG, Beschluss vom 24.2.1993, PersR 1994 S. 30).
  • VG Hannover, 18.03.2005 - 16 B 406/05

    Dienstpostenbewertung; Dienstpostenübertragung ; höherwertige Tätigkeit; Lücke;

    Die Kammer folgt der inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, wonach das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes mit der im Beschlussverfahren nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ausdrücklich zulässigen einstweiligen Verfügung gesichert werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 8.11.1999, PersR 2000 S. 252 [253 f.]; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.2.1993, PersR 1994 S. 30; jeweils m.w.N.).
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